Stadt Seelze

Der Bürgermeister

Anfrage vom 06.09.2016 von Herrn Heinrich Aller, Ratsherr im Rat der Stadt Seelze, gemäß Geschäftsordnung des Rates

hier: Überfordern Probleme im Straßenverkehr Stadtverwaltung, Verkehrsbehörden und Polizei?

Ihre Anfrage vom 09.06.2016, die ich Ihnen hiermit beantworte, lautet:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schallhorn,

mit Datum vom 15. August 2016 haben Sie mir bestätigt, dass mein Schreiben vom 8. August an die Stadt Seelze, gleichlautend an das Polizeikommissariat Seelze, bei Ihnen eingegangen ist.

Gegenstand des Schreibens war eine Anzeige wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit und weiterer Verstöße gegen einen Fahrzeugführer. Dieser Vorfall ist exemplarisch für zahlreiche und immer wieder vorkommende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im beschriebenen Straßenverlauf innerhalb der 30 km/h-Zone von der Hannoverschen Straße - Humboldtstraße - An der Junkernwiese - Grand Couronne Allee - Bremer Straße - Brüggefeld.

Dazu kommt die zunehmende Nutzung der Anliegerstraßen von der Kreuzung Hannoversche Straße/Humboldtstraße bis zu den Anschlüssen an die Garbsener Landstraße in den Kreuzungsbereichen Brüggefeld und Mühlenstraße (trotz Durchfahrverbotes). Die Schleichweg Benutzer umfahren offenkundig die Ampeln an der Hannoverschen Straße bis zur Einmündung Garbsener Landstraße/Göxer Landstraße.

Die Verkehrssituation, die nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Verkehrserschließung der Wellnesstherme im Zusammenhang steht, ist der Verwaltung bekannt. War sie es doch, die durch eigene Anordnungen die ursprüngliche Verkehrsführung entgegen der ursprünglichen Regelungen geändert hat - Neuregelung der Verkehrsberuhigung (Tempo 30 statt Spielstraße und Schritttempo zwischen Einmündung Kirchstraße und Grand Couronne Allee), neue Linie für „Geisterbusse" mit Wendeschleife über Therme-Parkplatz usw.) ohne die von Anliegern geforderten Maßnahmen vor Ort zu erörtern.

Auch diesmal hat die Verwaltung weder in der Sache noch auf die erneute Forderung nach einem Ortstermin reagiert. Die Situation ähnelt damit der Lage von vor fünf Jahren, als im Zentrum der Debatte die Schulstraße im Stadtteil Letter stand.

Vom Leiter des Seelzer Polizeikommissariats, Herrn Thomas Wahrendorff, heißt es in der Antwort auf mein Schreiben:

„Die Idee eines „ Bürgergesprächs" wird von mir grundsätzlich unterstützt, ich gestatte mir aber den Hinweis, dass die Federführung bei der Verkehrsbehörde liegen müsste."

Vorbemerkung zur gemutmaßten Überforderung von Polizei und Verwaltung:

Die Frage, ob die Probleme im Straßenverkehr die Stadtverwaltung, Verkehrsbehörde und Polizei überfordern, kann nur, auch im Namen der Polizei, verneint werden.

Seit Jahrzehnten arbeiten Polizei und Verwaltung, insbesondere in allen Belangen der Verkehrslenkung und Sicherheit, sehr eng und zielorientiert zusammen. Gleiches gilt für die Unfallkommission, in der Polizei, Straßenbaulastträger und Verwaltung gute Arbeit leisten, um Unfallschwerpunkte durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen oder aufzulösen.

Nach Änderung der StVO im Jahre 1999/2000 wurde den Städten und Gemeinden größere Spielräume eröffnet, Tempo 30-Zonen einzurichten, ohne bauliche Veränderungen am Straßenkörper vorzunehmen zu müssen. Fast in alle Nebenstraßen mit einigen Ausnahmen wie Sackgassen, landwirtschaftlichen Wegen oder Straßen, in denen aufgrund des baulichen Zustandes oder der Straßenbreite nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann, wurden Tempo 30-Zonen angeordnet.

Darüber hinaus wurden die Ortsdurchfahrten in Seelze, Hannoversche Straße, Gümmer, Harenberg, Döteberg, Dedensen mit 30 km/h ausgeschildert, welches einen Gewinn unter anderem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Verringerung der Lärmemissionen verspricht. Was anderen Orts als Modellversuch proklamiert wird, ist in Seelze bereits flächendeckend umgesetzt worden, so dass auf ca. 80% bis 90% aller Seelzer Straßen Tempo 30 gilt. Wenn jedoch mit den Tempo-30 Ausschilderungen keine adäquate bauliche Veränderung einhergeht, so kann nur über eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gesichert werden. Die Polizei kann dies nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten.

Bei den an die Verwaltung herangetragenen Verbesserungsvorschlägen im Bereich An der Junkernwiese/Grand-Couronne-Allee klaffen der Wunsch einzelner Anlieger und der Anspruch auf eine verkehrsplanerisch abgewogene Verkehrsführung zum Wohle aller Anwohner des Quartiers sowie der gesamtstädtischen Verkehrsplanung, weit auseinander. Hier ist folgendes Beispiel zu benennen:

Von einem Anlieger wurde die Entfernung der Poller an der Martinskirchstraße/Kolbestraße vorgeschlagen, um den Verkehr An der Junkernwiese zu „entlasten und den Verkehr stattdessen am historischen Bereich der Martinskirche vorbei zu leiten. Die Martinskirchstraße/Kolbestraße sind Spielstraßen, VZ 325 (Verkehrsberuhigter Bereich, spielende Kinder). Bereits jetzt wird dort oft zu schnell gefahren. Aufgrund dessen, wurden hier zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer Absperrpoller aufgestellt. Die Polizei führt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Geschwindigkeitskontrollen in den Spielstraßen durch. Die Gründe der Nichtumsetzung der Verbesserungsvorschläge wurden dem Anlieger schriftlich mitgeteilt.

Ferner werden Verkehrsschauen in allen Stadtteilen durchgeführt, mit Teilnahme der Ortsbürgermeister/ in, der Polizei, dem Vorsitzenden der Unfallkommission, der Straßenbaulastträger sowie der Verkehrsbehörde.

Das im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) vorgeschlagenes Shared Space (Verkehrsberuhigung im Zentrum Hannoversche Straße mit u.a. 20 km/h), welches im Ranking an erster Stelle stand, wurde 2014 nach Beratungen im Ortsrat, im Ausschuss für Bau und Umwelt sowie in der Arbeitskreissitzung zum VEP, fraktionsübergreifend ersatzlos aus der Rankingliste gestrichen.

Angesichts dieser Ausgangslage frage ich den Bürgermeister:

1. Wie viele Beschwerden sind bei der Stadt Seelze, aufgeteilt nach Stadtteilen, in den vergangenen 2 Jahren zu Fragen der - Geschwindigkeitsübertretungen, Verkehrssicherheit, Verkehrslärmbeeinträchtigungen und mangelhafter Verkehrsbeeinträchtigungen eingegangen?

Antwort zu Nr. 1.

Pro Woche gehen ca. 5 bis 8 verschiedenste Anregungen, Hinweise und Beschwerden ein. Eine Auflistung nach Stadtteilen wird nicht durchgeführt. Erfahrungsgemäß treten Probleme in den größeren Stadtteilen häufiger auf, als in den ländlich geprägten Ortschaften.


2. Wie oft sind Ortstermine oder Bürgergespräche mit Stadt und Polizei gefordert worden?

Antwort zu Nr. 2.

Wenn es gewünscht wird, werden auch Ortstermine ggf. zusammen mit der Polizei, dem Straßenbaulastträger und Verkehrsbehörde wahrgenommen. Dieses geschieht fast wöchentlich mal mit, mal ohne Polizei, je nach Einzelfallentscheidung. Eine spezielle Auflistung ist nicht vorhanden. Durch die Vielzahl von Aufgaben, die in der Verkehrsbehörde zu bearbeiten sind, stoßen die Mitarbeiter jedoch an ihre zeitlichen Grenzen, d. h. die personellen Kapazitäten sind ausgeschöpft. Bei klarer Rechtslage können daher keine Ortstermine stattfinden.


3. Wie hat die Verwaltung auf Anliegerbeschwerden oder Verkehrsteilnehmern reagiert und Ortstermine wahrgenommen? Wurde Abhilfe geschaffen?

Antwort zu 3.

Den genannten „Anliegerbeschwerden wird unter anderem mit Hilfe des städtischen Beschwerde Management Systems kontinuierlich nachgegangen. Gelegentlich werden auch Ortstermine vereinbart. Einiges kann ohne Ortstermin geregelt werden. Beispiel aus der Praxis in Kurzform: „Anruf aus Gümmer, Osnabrücker Landstraße wird offensichtlich zu schnell gefahren. Bitte mobiles Messgerät aufstellen. Ja, die Erfordernis wird bestätigt, Aufstellen des Messgerätes wird veranlasst, erledigt.


4. Wie organisiert die Stadt Kontrollen bei Verstößen gegen die StVO und setzt Buß- oder Strafgelder usw. durch? Z. B. bei:

- Schritttempo (wie Am Kreuzweg)

- Tempo 30 km/h in Zonen und Straßen (wie bei zu- und abfließendem Verkehr i. V. m. der Therme bzw. bei Ampelumgehungen zu Anschlüssen an die Garbsener Landstraße

- Durchfahrtsverboten (Bremer Straße/Garbsener Landstraße)

- Halte- und Parkverboten vor Kitas, Horten und Schulen

Antwort zu 4.

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Mitarbeiter der Verwaltung dürfen nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Mit der Gemeinde Wennigsen wurde ein Kooperationsvertrag zur Überwachung des fließenden Verkehrs abgeschlossen. Wennigsen misst die Geschwindigkeit an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet unter Beteiligung der Unfallkommission (legt die Messstellen für die Unfallhäufungsstellen fest). Über die Ergebnisse werden die politischen Gremien jährlich informiert.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird regelmäßig durch die Politesse, schwerpunktmäßig an Schulen, Kindergärten, Horten und an anderen Bereichen durchgeführt.


5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Beeinträchtigung durch Verkehrslärm, verursacht durch Durchgangsverkehre, Schwerlastverkehre, Zu-Schnell-Fahrer und Schleichweg- Verkehre insbesondere in Wohngebieten?

Antwort zu 5.

Verkehrslärm ist gesundheitsschädlich. Er soll durch geeignete Maßnahmen gering gehalten werden. Die Stadt Seelze hat zu diesem Zweck einen Lärmaktionsplan im Rahmen der zweiten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellen lassen.

Die Inhalte wurden dem Ausschuss für Bau und Umwelt vorgetragen und befinden sich derzeit in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und werden den Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zugänglich gemacht.

Durchgangsverkehre wird es in Seelze infolge der Ost-West Ausrichtung Letter-Seelze-Lohnde-Gümmer, immer geben. Übergeordnetes Ziel ist es, diese Durchgangsverkehre auf die B 441 zu lenken. Es wird jedoch immer - wie in allen anderen Städten auch - Durchgangsverkehre, Schwerlastverkehre und Schleichweg-Verkehre geben. Diese Verkehre sollen im Einzelfall minimiert werden, soweit das ohne eine Verlagerung z. B. in andere Wohngebiete möglich ist.

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. In Absprache mit der Polizei werden an markanten Stellen Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchgeführt. An einigen Straßen im Seelzer Stadtgebiet bestehen Durchfahrtsverbote für bestimmte Fahrzeugarten, eine flächendeckende Überwachung ist personell nicht durchführbar.


6. Was gedenkt die Stadt Seelze zu unternehmen, um den Durchgangsverkehr und Schwerlastverkehr auf der Route Gümmer-Lohnde-Seelze-Letter zu minimieren?

Antwort zu 6.

Seelze ist durchzogen von klassifizierten Straßen wie B 441, L 390, L 395, K 356 sowie anderen Kreisstraßen. Diese Straßen dienen dazu, den überregionalen Verkehr aufzunehmen und leistungsfähig wieder abfließen zu lassen. Dies bedeutet, dass nicht jede klassifizierte Straße mit 30 km/h beschildert werden kann. Punktuell ist dieses in Seelze, Hannoversche Straße, Gümmer, Harenberg, Döteberg, Dedensen je nach Einzelfallprüfung möglich. Dem Schwerlastverkehr an der Einmündung B 441/Osnabrücker Landstraße wird signalisiert, hier gilt ein Durchfahrverbot für LKW 7,5t, Anlieger frei. Wer also ins Industriegebiet Lohnde möchte oder als Anlieferverkehr zu Netto oder zu Honeywell, kann durchfahren. Auch zwingen die Tonnen- und Höhenbegrenzungen der Brücken die Fahrer dazu, diese Strecke zu benutzen.


7. Was hat die Stadt Seelze unternommen um neuralgische Verkehrslagen objektiv zu überprüfen bzw. Maßnahmen durchzusetzen?

Antwort zu 7.

Bedingt durch die Lage des Stadtgebietes, durchzogen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Straßenbaulastträger sind Bund/Land/Region), der Bahn, des Kanals sowie der Autobahn, ist es bei einer Vollsperrung der BAB 2 nur möglich über die K 356, die B 441 oder die B 65 in Richtung Hannover zu gelangen. Einige Straßen sind als Bedarfsumleitungen bei Staus auf der BAB 2 ausgewiesen. Spezielle geschwindigkeitsreduzierende oder andere verkehrslenkende Maßnahmen sind hier kaum durchsetzbar.


8. Was hat die Stadt Seelze unternommen, nachdem die Landesministerkonferenzen sich zu Maßnahmen für mehr Befugnisse in Fragen Verkehrssicherheit usw. auch auf Hauptverkehrsstraßen verständigt haben?

Antwort zu 8.

Wie bereits erwähnt, wurden im Jahre 1999/2000 fast flächendeckend alle Nebenstraßen, mit wenigen Ausnahmen, mit Tempo 30 ausgewiesen. Ausnahmen sind Haupt- bzw. klassifizierte Straßen, auf denen dieses Aufgrund der Bedeutung nur punktuell möglich ist. Speziell vor Kindergärten, Schulen und Horten, gilt Tempo 30 oder niedriger.


9. Ist die Stadt Seelze bereit, - wie die Stadt Neustadt - mit technischen Geräten zur Verkehrsdatenerhebung (z. B. DataCollect Webreporter) belastbare Verkehrsdaten zu ermitteln?

Antwort zu 9.

Die Verwaltung beabsichtigt, Ende des Jahres zwei neue, mobile Geschwindigkeitsanzeigen, welche Verkehrsauswertungen zulassen, zu beschaffen. Das Ergebnis der dann möglichen Auswertung wird den politischen Gremien vorgestellt.


10. Wird die Verwaltung die Geräte beschaffen und ihre Anwendung bzw. die Datenauswertung mit den Ratsgremien und Ortsräten und Betroffenen erörtern? - Wie ist der Zeitplan?

Antwort zu 10.

Siehe 9.

Begründung:

In den letzten Monaten und Wochen haben die Themen „innerörtliche Verkehre mit besonderer Betonung der Verkehrssicherheit, wirksame Bekämpfung von Verkehrslärm, mehr Rücksicht auf Anlieger und schwächere Verkehrsteilnehmer beachtlich zugenommen.

Das Beschwerdemanagement der Stadt Seelze stellt in seinem Jahresbericht fest, dass Verkehrsprobleme ganz oben auf der Liste der vorgetragenen Meldungen stehen.

Die zuständigen Länderministerkonferenzen haben öffentlichkeitswirksam Beschlüsse gefasst, auf die sich insbesondere auf Stadtquartiere mit öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Senioreneinrichtungen oder Kranhäuser beziehen.

In der Stadt Seelze und ihren Stadtteilen gibt es eine Vielzahl von den Verkehrsbehörden und der Polizei selbst festgelegten Straßen und Zonen, für die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halte- und Parkverboten gelten. - Allein, Theorie und Praxis klaffen weit auseinander.

Konkret von Anliegern und sog. schwächeren Verkehrsteilnehmern vorgetragene Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge zeigen keine Wirkung. Forderungen nach Ortsterminen finden keine Resonanz. Stadtverwaltung, Verkehrsbehörden und Polizei scheinen selbst bei lange bekannten Missständen nicht an konkreten Lösungen interessiert.

Für zahlreiche Anlieger - mich eingeschlossen - in dem oben beschriebenen Stadtquartier besteht kein Zweifel daran, dass Verwaltung und Polizei trotz vielfältiger Beschwerden, die im Titel angesprochenen Themen bisher nicht wirksam angegangen sind. Das gilt insbesondere für konkrete Verbesserungs-Vorschläge für sinnvolle verkehrslenkende Maßnahmen, zur deutlichen Lärmminderung und zur Verbesserung der Sicherheitslage im Umfeld von Schulen und Kitas durch wirksame Kontrollen.

In diesem Jahr haben sich die Länderinnenminister und Verkehrsminister der Themen Verkehrssicherheit, Verkehrslärm und innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen angenommen.

Was fehlt sind die konkreten Maßnahmen, die von den Kommunen und der Polizei umzusetzen sind. Den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, könnte in Seelze und seinen Stadtteilen mehr getan werden.

So richtig die Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 2 oder den Landesstraßen L 390 Seelze) und L 395 (Letter) sind, im eigenen innerstädtischen Bereich gibt es zahlreiche konkrete Ansatzpunkte, die zügig umgesetzt werden könnten.

Seelze, den 29.09.2016

unterschrieben

Der Bürgermeister

Detlef Schalhorn