Der Rat möge beschließen:
1. Standort der Ganztagsgrundschule Süd wird der Vorschlag 1 / Seelze-Süd, östlich der K252, Kirchbuschweg.
2. Die Verwaltung gibt die erforderlichen Gutachten/Voruntersuchungen für eine Planung in Auftrag.
3. Die Grundschule Harenberg verbleibt an ihrem jetzigen Standort.
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit in Harenberg für die südlichen Ortsteile ein zentrales Krippen- und Kindergartenangebot geschaffen werden kann.