FLYER:   Nr. 92 – 06.06.2026

Das sind beträchtliche Mittel, die aus dem Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur an die niedersächsischen Kommunen fließen sollen.

In einer Mitteilung an Parteigremien seiner Partei weist der Seelzer SPD‑Politiker allerdings darauf hin, dass mit den gewaltigen Summen – immerhin über 550 Millionen Euro, die insgesamt aus dem Sondervermögen in die Region fließen – die strukturellen Haushaltsprobleme vieler Städte und Gemeinden nicht gelöst seien. Darauf hätten hunderte kommunale Spitzenvertreterinnen und ‑Vertreter fast zeitgleich mit der Bekanntgabe der Sondermillionen in einer Demonstration vor dem Landtag hingewiesen.

Aller sieht in dem Programm zur „Förderung der kommunalen Infrastruktur“ jedoch die Chance, zeitnah zusätzliche Mittel zu investieren.

Richtig genutzt würden die Menschen dann erfahren, dass nach den Ankündigungen der großen Politik tatsächliche Ergebnisse in ihrer Kommune realisiert würden, meint der SPD‑Politiker.

Wo, wann und wofür die zusätzlichen Investitionsmittel letztlich eingesetzt werden, liegt dann in der Verantwortung vor Ort!“

Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen

Kabinettsfreigabe – Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung

PI Nds. Staatskanzlei vom 26.05.26:  

„Sondervermögen: Niedersachsen verteilt 4,7 Milliarden Euro an Kommunen“ (HAZ)

Die nach einem transparenten Verteilungsschlüssel berechneten Beträge stellen sich für die 21 Städte und Gemeinden sowie die Region Hannover wie folgt dar:

In der Presseinformation der Staatskanzlei heißt es wörtlich:

„Die Fördermittel könnten für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Die Kommunen hätten damit Planungssicherheit, welche Mittel ihnen im genannten Zeitraum zur Verfügung stehen.“


Dann wird sich zeigen, ob gegen einen prekären Bundestrend eine gute Basis für die Landtagswahl im Herbst 2027 zu schaffen ist.

Ihr/Euer Heinrich Aller

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