Hannover. Mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2012 hat das OVG Lüneburg die unterschiedliche Ausgestaltung der Gebühren für die Sackabfuhr im hannoverschen Umland und die Behälterabfuhr in Hannover und Teilen des Umlandes für unzulässig erklärt. Darüber hinaus verstoße eine einheitliche Grundgebühr für alle in der Höhe von 80 Prozent der Fixkosten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Als Konsequenz daraus muss die Region Hannover künftig ein gleichartiges System der Gebührenerhöhung wählen, den mengenabhängigen im Verhältnis zum fixen Anteil vergrößern und einzelne Benutzergruppen stärker differenzieren müssen.

Eine Entscheidung zur Systemfrage Tonne oder Sack hat das Gericht nicht getroffen.

Dazu der abfallpolitische Sprecher der SPD-Regionsfraktion Wolfgang Toboldt: „Für Herrn Wicke und die CDU-Fraktion ist das nur vermeintlich ein Sieg. Die Auswirkungen werden wie ein Bumerang viele Bürgerinnen und Bürger negativ treffen. Unabhängig von der Systementscheidung Tonne oder Sack werden wir für die Tonnenabfuhrgebiete im Regionsgebiet eine Grundgebühr einführen müssen. Bei der Veränderung im Umland wird es negativ vor allem junge Familien mit Kindern im Windelalter und große Familien treffen, die eine Kostensteigerung zu erwarten haben. Was für einige Gruppen künftig angeblich gerechter werden wird, werden vor allem junge und kinderreiche Familien als ungerechter empfinden. Im Kindergarten versuchen wir, solche Familien kostenfrei zu stellen, bei der Müllgebühr müssen sie für die Windelabfuhr teuer zahlen! Herr Wicke und die CDU-Regionsfraktion tragen mit dem Gerichtsurteil ein Entsorgungssystem zu Grabe, das von wahrscheinlich 95 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Hannover und im Umland seit über 30 Jahren akzeptiert wurde.“