Anpassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Balkonsolaranlagen in der Stadt Seelze
Mit dem Beschluss vom 30.11.2023 durch den Rat der Stadt Seelze wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Balkonsolaranlagen in der Stadt Seelze“ beschlossen. Die Richtlinie ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und mit der Höhe von 22.500 € auf 150 Förderanträge beschränkt. Da die Fördermittel bis zum 31.01.2024 nicht ausgeschöpft wurden, wurde die Antragsstellung gem. Nr. 3 Abs. 3 der Förderrichtlinie bis zum vollständigen Ausschöpfen der Fördermittel verlängert. Bis zum 08.05.2024 sind 98 Förderanträge eingegangen. Davon sind 83 genehmigt worden. Dies entspricht einer Förderquote von rund 55 %. Um die Fördermittel weiter ausschöpfen zu können, soll die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises vom 30.06.2024 auf den 31.12.2024 verlängert werden.